Aktuelle Informationen vom Landratsamt Deggendorf für alle Vollzeitschüler

Veröffentlicht am Freitag, 31.03.2023 | Markus Lautenbacher

Kategorien: Unsere Schule

Informationen zur Einführung des Deutschland-Tickets in der Schülerbeförderung im Landkreis Deggendorf

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zum 01.05.2023 wird ein digitales, deutschlandweit gültiges sog. „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 € pro Monat eingeführt.

Der Landkreis Deggendorf bestellt ab 01.05.2023 für alle Schüler, die mit dem ÖPNV zur Schule befördert werden und die für das aktuelle Schuljahr 2022/23 eine Fahrkarte vom Landkreis erhalten haben, ein Deutschlandticket. Es werden sämtliche Fahrkarten ausgetauscht, auch solche, deren monatlicher Preis unter 49 € liegt.

Damit erhalten alle Schüler, die einen Beförderungsanspruch haben (einfache Wegstrecke Wohnort zur Schule mehr als drei Kilometer für Schüler ab Klasse 5 bzw. 2 km für Schüler der Klassen 3 und 4) ein Deutschlandticket.

Dies gilt vorerst für das restliche Schuljahr 2022/2023 und für das kommende Schuljahr 2023/24. Danach erfolgt eine Neubewertung.

Dieses Ticket wird nur in elektronischer Form ausgegeben, d.h. Sie erhalten monatlich ein gültiges Ticket per E-Mail zugesandt, das entweder per Handy oder bis Ende 2023 ausgedruckt in Papierform im Bus zur Kontrolle vorgezeigt werden kann, zusammen mit einem gültigen Schülerausweis/Personalausweis.

Um die Zusendung elektronisch zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass wir für jede Schülerin und jeden Schüler eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen können.

Dazu gibt es folgende Möglichkeit:

  • Schüler müssen für das kommende Schuljahr 2023/24 ihre Emailadresse unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse bei der Schule hinterlegen, soweit diese nicht bereits vorliegt.

Die Schulen werden uns dann die E-Mail-Adressen übermitteln. Sollten bis zum 21.04.23 keine Einwände Ihrerseits erfolgen, gilt die Zustimmung zur Weitergabe der Daten als erteilt.

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 1 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG), § 1 Abs. 1 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) erhoben.

Es ist zwingend erforderlich, dass die bisherigen Schülermonatskarten bis 05.05.2023 in der Schule zurückgegeben werden (Ausweis und Wertmarken). Schüler mit mehr als einer Fahrkarte geben alle Fahrkarten zurück. Das Deutschlandticket gilt für alle Strecken.

Hinweis: Diese Vorgehensweise ist nur für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Deggendorf bindend, Schüler aus anderen Landkreisen erhalten Informationen von ihrem jeweils zuständigen Heimatlandkreis.

 

Gültigkeit des Tickets nur bis zum 31.07.2023, für August 2023 wird der Landkreis Deggendorf kein Ticket zur Verfügung stellen, erst wieder ab September 2023.